Stellungnahme FSP zu Plattformregulierung

Plattformregulierung

Der Vorentwurf des Bundesrats reicht nicht aus

In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme hält die Föderation der Schweizer Psycholog*innen (FSP) den vom Bundesrat vorgelegten Vorentwurf für ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) für unzureichend. 

Laut FSP enthalte der Vorentwurf zwar Ansätze zur Regulierung von sozialen Medien und Suchmaschinen, gehe aber beim Schutz der psychischen Gesundheit und der Prävention schädlicher Nutzung weitgehend nicht in die Tiefe. Besonders kritisiert wird, dass die Risiken, die von Empfehlungssystemen, algorithmischer Verstärkung und manipulativen Designs ausgehen, im Gesetzestext zu wenig berücksichtigt würden. Die FSP fordert entschlossenere Massnahmen zum Schutz der Nutzer*innen – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – im digitalen Raum. 

Die FSP stellt drei Hauptforderungen an die Gesetzgebung:

Mehr Verantwortung für Plattform-Anbieterinnen:
Betreiber sollen für ihre Empfehlungssysteme und veröffentlichten Inhalte stärker in die Pflicht genommen werden. Nutzerinnen und Nutzer sollen dauerhaft und einfach bestimmen können, welche Inhalte ihnen angezeigt werden. Algorithmen dürften keine Anreize zu übermässiger Nutzung setzen; manipulative Mechanismen müssten verboten werden.

Transparenz und unabhängiges Monitoring:
Plattformen müssten umfassender transparent arbeiten und unabhängige Kontrollinstanzen etabliert werden, die Risikoanalysen prüfen und Verstösse sanktionieren können. Gleichzeitig soll die wissenschaftliche Forschung Zugang zu relevanten Daten erhalten, um Effekte sozialer Medien auf die psychische Gesundheit besser zu analysieren.

Stärkung der Medienkompetenz:
Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen (Eltern, Lehrpersonen) sollen besser befähigt werden, sich sicher und reflektiert in sozialen Medien zu bewegen. Darüber hinaus sollen Meldeverfahren für schädigende Inhalte eingerichtet werden, die rasch zur Entfernung führen.